Totalrevision Bau- und Zonenordnung (BZO) Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 des Planungs- und Baugesetz, Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat die Vorlage zur Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG) verabschiedet.
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, vom 10. Januar 2025 im Sinne von § 7 PBG öffentlich auf.
Sämtliche Unterlagen sind ab dem 10. Januar 2025 auf www.bachs.ch publiziert und während den Schalterzeiten auf der Gemeindeverwaltung Bachs Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, einzusehen.
Während der Auflagedauer kann sich jede und jeder zur Vorlage äussern. Einwendungen gegen die geplante Änderung der Nutzungsplanung der Politischen Gemeinde Bachs sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist vom Freitag, 10. Januar 2025 bis 10. März 2025 (Datum Poststempel massgebend) an den Gemeinderat Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, zu senden. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.