GEBURTSEINRICHTUNG
Die Wahl der richtigen Geburtseinrichtung stellt eine wichtige Entscheidung dar. Spital, Geburtshaus oder eine Hausgeburt: Hier lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Möglichkeiten, damit die Entscheidung zu den individuellen Bedürfnissen passt.
Kontakt (z.B.):
Spital Bülach
Spitalstrasse 24
8180 Bülach
Tel. 044 863 23 22
https://www.spitalbuelach.ch/werdende-eltern
VORBEREITUNGSKURSE
Informieren Sie sich im Internet oder am Ort Ihrer Geburtseinrichtung über Geburtsvorbereitungskurse, Hebammen-Sprechstunden und Informationsabende.
ANMELDUNG GEBURT
Üblicherweise wird die Geburt vom Spital oder Geburtshaus oder, bei einer Hausgeburt, von den bei der Geburt anwesenden medizinischen Fachpersonen gemeldet. Sie als Eltern können die Geburt aber auch selber melden oder eine Drittperson mittels schriftlicher Vollmacht damit beauftragen. Bei verheirateten Paaren gilt der Ehemann automatisch rechtlich als Vater, andernfalls findet eine Vaterschaftsanerkennung statt (die Anerkennung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, im Interesse Ihres Kindes empfiehlt es sich jedoch, die Kindesanerkennung bereits vor dessen Geburt vorzunehmen).
Kontakt:
Zivilstandsamt (Kreiszivilstandsamt Dielsdorf)
Mühlestrasse 4
8157 Dielsdorf
Tel. 044 854 71 80
zivilstandsamt@dielsdorf.ch
Beratungsstellen Mütter- und Väterberaterinnen
Die Mütter- und Väterberaterinnen unterstützen Sie bei Fragen zur Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung Ihres Babys oder Kleinkindes, zur Familiensituation und zum Gestalten des neuen Alltags. Sie beraten Sie vertraulich und kostenlos in der Beratungsstelle Ihrer Wahl. Alle Beratungsstellen dürfen unabhängig von Ihrer Wohngemeinde besucht werden.
Ärztehaus kjz Dielsdorf
Kaiserstuhlerstrasse 52 Spitalstrasse 11
8187 Weiach 8157 Dielsdorf
Flyer Weiach Website
Lageplan Lageplan
Beratungsgespräche mit Anmeldung jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
SOZIALVERSICHERUNGEN
Erwerbstätige Frauen haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die Mutterschaftsentschädigung (MSE). Auch werdende Väter haben neuerdings Anspruch auf 14 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub im Rahmen der Vaterschaftsentschädigung.
Kontakt:
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
www.svazurich.ch