§ 7 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes (GG ZH) verlangt von den Gemeinden das geltende kommunale Recht systematisch in einer Rechtssammlung zu veröffentlichen. Dies betrifft auch Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge, interkommunale Verträge sowie Zweckverbandsstatuten. Bitte klicken Sie auf den Themenbereich und warten Sie ca. 5 Sekunden, bis sich die entsprechende Rechtssammlung öffnet (eine alphabetische Anordnung ist nicht mehr erlaubt). Beim Themenbereich 2 und 3 gibt es aktuell keine Inhalte.
Grundlage: GR-Beschluss Nr. 79 vom 7. Juni 2022.