SCHEIDUNG
In der Schweiz kann die Scheidung auf gemeinsamen Wunsch der Eheleute oder gegen den Willen der Ehefrau oder des Ehemannes beantragt werden. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann sich einer Scheidung entgegenstellt, verlängert sich die Dauer des Verfahrens, und es gelten andere Voraussetzungen. Möchte man die Scheidung in der Schweiz einreichen, ist die Vorgehensweise von der Art der Scheidung abhängig. Demnach wird bei einer Scheidung auf gemeinsames Begehren ein Scheidungsantrag mit einer Scheidungskonvention eingereicht und bei einer Scheidung auf einseitiges Begehren erfolgt eine Scheidungsklage nach den Trennungsjahren. Weitere Informationen rund um den Ablauf der Scheidung finden Sie unter https://www.ch.ch/de/familie-und-partnerschaft/
Kontakt (Gericht):
Bezirksgericht Dielsdorf
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf
Tel. 043 854 88 11
Kontakt (Anwaltschaft):
Zürcher Anwaltsverband
Geschäftsstelle
Kasinostrasse 2
Postfach
8401 Winterthur
Tel. 044 211 51 81
sekretariat@zav.ch